Menschenrechte

Aus der aufgezeigten Mobbingproblematik ergeben sich rechtliche Grundsatzfragen und Pflichten für die Institution Schule und deren Lehrkräfte, die zur Schaffung eines Regelwerkes dienen können.

Als Bezugspunkt eines solchen Regelwerkes bzw. einer solchen Konvention kann die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte -Resolution 217 A (III) der Generalversammlung vom 10. Dezember 1948 - dienen.

 

(Quellen: http://www.un.org/Depts/german/grunddok/ar217a3.html   )

 

In der Präambel heißt es dort:

„ Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, …..
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, ….
verkündet die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal ….. stets gegenwärtig zu halten und sich zu bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ….. zu gewährleisten.“

 


Artikel 1 stellt die Basis aller nachfolgenden Rechte dar:

Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Und weiter heißt es in

Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948)

(1) Jeder Mensch hat Recht auf Bildung. [...]
(2) Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen.

 

Damit wird der Mensch als ein von Geburt an freies werthaftes und wertorientiertes Wesen gesehen, das eigenverantwortlich handeln (Vernunft), seine Handlungsweise überdenken (Gewissen) und sein Leben selbstbestimmen kann.