Generell ist die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der schulischen Arbeit auf Sozialen Netzwerken von unzulässig.
Daher ist von der Nutzung von sozialen Netzwerken zu dienstlichen Kommunikationszwecken abzusehen, da diese den geltenden Standards der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in der Regel nicht genügen. Dies gilt auch für viele Messenger wie z. B. WhatsApp.
Dies bedeutet konkret für Lehrkräfte und Schulen, dass jegliche schulische bzw. dienstliche Kommunikation auf oder mittels Sozialen Netzwerken sowohl zwischen Lehrkräften und Schülern als auch der Lehrkräfte untereinander unzulässig ist.
- Darunter fällt die Mailkommunikation innerhalb von Sozialen Netzwerken ebenso wie Chats, aber auch
- der dienstliche Austausch personenbezogener Daten
- wie das Mitteilen von Noten,
- ferner das Einrichten von Arbeits- und Lerngruppen zum Austausch von verschiedensten Materialien,
- die Vereinbarung schulischer Termine und Informationen zu Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen.
Für alle diese Zwecke gibt es bereits Kommunikationswege, wie beispielsweise der konventionelle Schriftverkehr oder die Nutzung von verschlüsselten E-Mails einschlägiger Anbieter.
Quelle: https://it.kultus-bw.de/,Lde/Startseite/IT-Sicherheit/soziale-netzwerke